Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zur Bedienbarkeit, zu bekannten Einschränkungen und zum Melden von Barrieren.
Stand: 20. September 2026
Ziel
Die Anwendung orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA. Eine vollständige Konformitätsprüfung liegt noch nicht vor.
Was bereits gilt
Folgende Maßnahmen unterstützen die Bedienbarkeit:
- Semantische HTML-Elemente für Navigation, Überschriften, Formulare und Listen.
- Bedienelemente mit Tastaturzugang und sichtbarer Fokusmarkierung.
- Tastaturbedienbare Aktionsmenüs mit Pfeiltasten und Escape.
- Sichtbare Beschriftungen für Formularfelder.
- Status- und Fehlermeldungen mit Auszeichnung für assistive Technik.
- Textliche Zustandsangaben zusätzlich zur farblichen Darstellung.
- Alternativtexte für inhaltliche Bilder; dekorative Bilder werden von Vorleseprogrammen ignoriert.
- Korrekte Sprachkennzeichnung für die deutsche und englische Oberfläche.
Was gemessen wurde
Die überarbeitete Oberfläche wird mit automatisierten Tests und Browserprüfungen kontrolliert. Diese Prüfungen ersetzen keine vollständige Untersuchung mit assistiven Technologien.
- Lesbarkeit der Texte auf dunklen Flächen und sichtbare Fokusmarkierungen.
- Responsive Darstellung auf schmalen und breiten Bildschirmen.
- Umbruch langer deutscher Texte bei schmaler Darstellung.
- Browserfehler und fehlende Übersetzungen in beiden Sprachen.
- Seitentitel, Überschriftenstruktur und Formularbeschriftungen.
Was noch aussteht
Folgende Prüfungen stehen noch aus:
- Vollständige Abläufe mit einem Screenreader, insbesondere Registrierung, Verifikation, Buchung und Zahlung.
- Eine vertiefte Prüfung der Kalenderansichten mit assistiven Technologien.
Bewegung auf der Seite
Die Oberfläche verwendet animierte Übergänge, Klickreaktionen und weiches Scrollen. Diese Bewegungen bleiben auch dann aktiv, wenn im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt ist.
Eine Barriere melden
Melden Sie uns Barrieren über den unten genannten Kontakt. Hilfreich sind die betroffene Seite, Ihr Gerät und eine kurze Beschreibung des Problems.
- Kontakt
- Steht noch nicht fest.
Wir antworten innerhalb eines Monats und informieren über mögliche Abhilfe.
Rechtsgrundlage
Diese Erklärung orientiert sich an § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes. Ob die Pflichten des Gesetzes für den Betrieb dieser Anwendung greifen, hängt von der Größe des Betreibers ab: Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Diese Erklärung wird deshalb auch dann abgegeben, wenn keine Pflicht dazu besteht.
Bleibt eine Meldung ohne befriedigende Antwort, lässt sich die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen einschalten.